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Betriebsanweisungen

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen nach §14 Gefahrstoffverordnung

Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung ist der Unternehmer verpflichtet, für jeden im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff (z. B. Reinigungsmittel), eine Betriebsanweisung zu erstellen. Als Unterstützung stellen wir Ihnen hier eine Vielzahl von Betriebsanweisungen zur Verfügung. Nachfolgend können Sie für Ihr Unternehmen die Betriebsanweisungen herunterladen - in Abstimmung auf die von Ihrem Unternehmen verwendeten Gefahrenstoffe.

Das Unternehmen hat folgende Zertifikate erhalten: